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Finanzgericht erklärt Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Hannover (ddp-nrd). Das NiedersächsischeFinanzgericht hat den im Zuge der Deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verwies die Klage eines Angestellten am Mittwochzur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur ddp in Hannover sagte. Zur Begründung führten die Richter an, dass der Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Länder als Ergänzungsabgabe eingeführt worden sei, die nach denVorstellungen des Gesetzgebers allerdings «nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen» diene. Für die Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit besteht nach Auffassungdes Gerichts jedoch «kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf», wie es in der Erklärung des Gerichts hieß. Dieser dürfe nicht durch die Erhebung einerErgänzungsabgabe gedeckt werden. Laut Gericht beträgt das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag derzeit rund zwölf Milliarden Euro. (ddp)
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