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Datum: 05.11.2009 14:32:06 • Autor: RauteMusik

Kommentare: 4

Blenden mit dem Laserpointer mehr als ein Lausbubenstreich

Berlin/Düsseldorf (ddp). Schon ein kurzer Augenkontakt mit dem roten oder grünen Laserstrahl kann unter Umständen schlimme Folgen haben. «Ich habe schon gehört, dass Piloten, die von einem Laserpointer angeleuchtet wurden, eine bis mehrere Minuten lang nichts mehr sehen konnten», sagt Peter Hering vom Institut für Lasermedizin der Universität Düsseldorf. Gerade in einer sensiblen Phase wie dem Landeanflug kann das ein sicheres Aufsetzen des Flugzeuges gefährden. Gleichwohl sei die Möglichkeit, «dass man den Piloten auf die Entfernung ausmachen und direkt anstrahlen kann, gering».

Erst zu Wochenbeginn hatte es wieder einen Fall gegeben, in dem ein Pilot in Hessen von einem Laserstrahl geblendet wurde. Passiert ist zwar nichts, die Polizei warnte aber vor den «uneinschätzbaren Gefahren» einer solchen Tat. Immer wieder werden die eigentlich für Präsentationen gedachten Geräte zweckentfremdet - im vergangenen Jahr wiederholt bei Fußballspielen, in denen der Pointer auf die Sportler gerichtet wurde. Aber auch Hering, der mit seinem Forscherteam im Jahr 2000 eine Studie über die Risiken beim Umgang mit Laserpointern erstellte, meint: «Bei der Sache mit den Piloten ist eine neue Stufe erreicht.»

«In der überwiegenden Zahl der Fälle wird per Hand gelandet, weshalb die Piloten in dieser Phase hochkonzentriert sein müssen», erklärt der Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, Jörg Handwerg. Abgesehen davon, dass die Konzentration durch eine Blendung gestört werden könne, sei es durch die Laserpointer-Attacken auch schon zu dauerhaften Augenschäden und auch Augenblutungen gekommen. Cockpit fordert daher, den freien Verkauf sämtlicher Laserpointer zu verbieten.

Besorgniserregend ist aus Sicht der Pilotenvereinigung vor allem die Zunahme der Fälle. Registrierte der Weltpilotenverband Handwerg zufolge 2004 nur 42 Fälle, seien es 2005 schon 240 und 2007 sogar 600 gewesen. Grund ist seiner Ansicht nach die größere Verbreitung, unter anderem weil die Geräte mittlerweile schon für wenige Euro zu haben sind.

Der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden alleine im August und September 44 Laservorfälle von den Flughäfen im Lande gemeldet. «Seit Ende Oktober geht die Zahl aber wieder zurück», sagt DFS-Sprecherin Kristina Kelek.

Das Bekanntwerden solcher Fälle kann, wie auch Handwerg sagt, immer Trittbrettfahrer auf den Plan rufen. «Andererseits muss meiner Ansicht nach Aufklärung darüber betrieben werden, dass das Blenden mit einem Laserpointer kein Lausbubenstreich ist», betont er. Zumal nicht nur Piloten betroffen sind. So hatte Anfang dieser Woche ein 13-Jähriger einen U-Bahn-Fahrer in Berlin geblendet.

Bessere Aufklärung mag ein Mittel sein, um dem Problem zu begegnen. Hering schwebt indes eine stärkere Kontrolle beim Verkauf der Geräte vor: «Eigentlich muss jeder, der einen Laserpointer mit einer Leistung von einem Milliwatt oder mehr haben möchte, das Gerät bei den Behörden anmelden.» Für Kinder unter 14 Jahren ist der Verkauf sowieso verboten, «aber auch mit diesem Verbot wird eher lasch umgegangen», glaubt er.

Die Gefahr, dass durch den Kontakt mit den zumeist eher schwachen Lasern das Auge geschädigt wird, schätzt Hering als eher gering ein. So seien Laserpointer mit einer Leistung unter einem Milliwatt diesbezüglich unbedenklich, wenn der Lidschlussreflex funktioniere. «Und der ist eigentlich nur bei Kleinkindern, bei Alkohol- oder Rauschgiftkonsum langsamer als die normalen 25 Millisekunden», erklärt er. Kurzzeitig geblendet werden kann der Anvisierte aber in jedem Fall.

Zudem empfindet es Hering als problematisch, «dass die Geräte häufig mit einer falschen Leistungsangabe versehen sind». So könnten als Ein-Milliwatt-Laserpointer ausgewiesene Geräte durchaus mehr Leistung haben. «Die meisten dieser Produkte kommen aus Fernost und die dortigen Hersteller verzichten oftmals auf eine genaue Messung», sagt er.

Egal wie stark der Laserpointer ist - das Blenden von Piloten, Auto- und U-Bahnfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. In Kalifornien ist laut US-Medienberichten am Montag ein Mann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er Piloten mit einem Laserstrahl geblendet hatte.

(ddp)

  4 Kommentare

Lucas.club Dieser User ist offline.  (06.11.09 - 02:10Uhr)

das Laserpointer schon immer lustig zum spielen waren, okay ... Aber irgendwann muss doch jeder Mensch einen funken intelligenz besitzen um zu wissen, dass SOWAS ABSOLUT GEFÄHRLICH IST.

Vollidioten!


DaTilli Dieser User ist offline.  (05.11.09 - 16:40Uhr)

lol wenn man sonst keine themen findet
aber respekt ... dass man es mit üblichen laserpointern schafft piloten zu blenden xD auf jedenfall zielsicher ^^


express Dieser User ist offline.  (05.11.09 - 16:16Uhr)

voll idioten ... tztztztz laser gibts schon ewig ... naja


Brandark Dieser User ist offline.  (05.11.09 - 16:14Uhr)

Idioten.

  4 Kommentare
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